Weitere Schullaufbahn

 

Die Sonnenschule ist eine Durchgangschule.
Kann der sonderpädagogische Unterstützungsbedarf eines Kindes aufgehoben werden, so kann es  in die zuständige Grundschule wechseln. Auch bei fortbestehendem Förderbedarf ist ein Wechsel in die Grundschule im Rahmen des Gemeinsamen Unterrichts möglich. Ein Schulwechsel findet jeweils mit dem Beginn des neuen Schuljahres statt. Nur in Ausnahmefällen ist ein Wechsel zum Halbjahr möglich.

Ein Kind, das bis zum Ende des 4. Schuljahres die Sonnenschule besucht, kann im Anschluss sowohl eine Regelschule besuchen, als auch, falls weiterhin sonderpädagogischer Unterstützugsbedarf vorliegen sollte, eine Förderschule Sprache der SEkundarstufe1.

 

Über das Anmeldeverfahren informieren die Klassenlehrer*Innen des 4. Schuljahres und die Schulleitung betroffene Eltern zu gegebener Zeit. Am Elternsprechtag im November beraten Lehrkräfte und Eltern, welche Schulform für das Kind am besten geeignet ist und wie sonderpädagogische Förderung ggf. fortgesetzt werden sollte.